Exportvorschriften - IHK Frankfurt am Main
Bei Werten unter 1.000,- Euro kann auf die schriftliche Zollanmeldung verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass sich auch die Grenzzollstelle in Deutschland befindet. Bei Ausfuhren über andere Mitgliedsstaaten ist stets das zweistufige Ausfuhrverfahren anzuwenden. Der Exporteur kann sich den Zollbehörden gegenüber auch vertreten lassen.